Staatliche Ablehnung nicht-binärer Identitäten
Mit der neuesten Änderung ihrer Verfassung hat die Regierung in Budapest ein weiteres Signal gesetzt – und zwar gegen die Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt. Ab sofort heißt es im Grundgesetz: Der Mensch sei entweder Mann oder Frau. Diese Aussage ist juristisch bindend und soll alle weiteren Regelungen in Verwaltung, Recht und Gesellschaft beeinflussen.
Viktor Orbans Regierungsfraktion setzte die Änderung mit 140 Ja-Stimmen bei 21 Gegenstimmen durch. Die erforderliche Zweidrittelmehrheit war damit erneut gesichert. Es war die 15. Verfassungsänderung seit dem Inkrafttreten der aktuellen Verfassung im Jahr 2011.
Störaktionen und Widerstand
Die Debatte wurde im Parlament von lauten Protesten begleitet. Während der Abstimmung ertönten gezielt eingesetzte Lärmsignale aus den Reihen der Opposition. Draußen demonstrierten zahlreiche Bürger gegen die Entscheidung. Sie kritisierten die ausgrenzende Wirkung der Maßnahme und forderten mehr gesellschaftlichen Respekt gegenüber nicht-binären und trans Personen.
„Der Staat darf niemandem vorschreiben, wer er ist“, äußerte eine Demonstrantin vor laufenden Kameras.
Gesetzliche Kette gegen geschlechtliche Selbstbestimmung
Die jüngste Entscheidung reiht sich ein in eine Serie restriktiver Maßnahmen: Bereits seit 2020 ist es in Ungarn nicht mehr möglich, das eingetragene Geschlecht nachträglich zu ändern. Im selben Jahr wurde gesetzlich definiert, dass Elternrollen klar nach biologischem Geschlecht zugeordnet werden: Vater ist nur ein Mann, Mutter nur eine Frau.
Diese Definition wurde nun mit der neuen Verfassungsregelung zusätzlich gestärkt.
Politischer Kontext: Pride-Paraden verboten
Ein weiterer Schritt in Richtung gesellschaftlicher Regulierung war das Verbot der sogenannten Pride-Veranstaltungen im März. Das ungarische Parlament untersagte im Schnellverfahren sämtliche künftig geplanten Aufzüge und Versammlungen.