Rheinland-Pfalz sperrt AfD-Angehörige aus Behörden aus

Rheinland-Pfalz sperrt AfD-Angehörige aus Behörden aus

Mainz zieht Konsequenzen aus Verfassungsschutz-Einstufung

In einem deutlichen Schritt gegen Extremismus hat das Bundesland Rheinland-Pfalz beschlossen, Mitglieder der AfD künftig nicht mehr in den Staatsdienst zu lassen. Die neue Maßnahme betrifft alle Bewerber im öffentlichen Dienst, vom Lehramt bis zur Polizei. Innenminister Michael Ebling kündigte an: „Nur wer sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt, kann für das Land arbeiten.“

Alle Bewerber müssen ab sofort schriftlich erklären, keiner vom Verfassungsschutz gelisteten extremistischen Gruppierung anzugehören – auch nicht in den vergangenen fünf Jahren. Da die AfD in Rheinland-Pfalz vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft wird, fällt sie unter diese Regelung.

Beobachtung durch den Verfassungsschutz als Grundlage

Die AfD wird in Rheinland-Pfalz aktiv beobachtet. Der Verfassungsschutz sieht konkrete Anzeichen für verfassungsfeindliche Absichten, so das Innenministerium. Ebling betonte: „Die Partei verfügt über keinen moderaten Flügel mehr. Die Entwicklungen zeigen eine zunehmende Radikalisierung.“

Zentrale Grundlage für die Entscheidung ist eine aktuelle Liste extremistischer Organisationen, die fortlaufend vom Landesamt für Verfassungsschutz gepflegt wird. Wer in den vergangenen fünf Jahren einer solchen Gruppierung angehört hat oder dies aktuell tut, darf keine Anstellung im Staatsdienst erhalten.

Politischer Widerstand aus den Reihen der AfD

Die AfD-Bundesvorsitzende Alice Weidel äußerte sich empört: „Diese Regelung ist ein Angriff auf das Recht der freien politischen Betätigung. Es ist erschreckend, wie hier mit Grundrechten umgegangen wird.“

Weidel kündigte an, dass ihre Partei und deren Anhänger sich nicht von der Maßnahme einschüchtern lassen würden. Nach ihrer Einschätzung handele es sich um eine bewusste Ausgrenzung einer demokratisch gewählten Partei durch staatliche Institutionen.

Auswirkungen auf aktuelle Beschäftigte im Staatsdienst

Die Landesregierung macht auch bei bereits eingestellten Beamten und Angestellten keine Ausnahme. Eine aktive Mitgliedschaft in einer vom Verfassungsschutz gelisteten Organisation kann künftig zu dienstrechtlichen Verfahren führen. Je nach Fall droht bei erwiesener Verfassungswidrigkeit die Entfernung aus dem Dienstverhältnis.

Jeder Einzelfall soll dabei genau geprüft werden. Es werde keine pauschalen Entscheidungen geben, so das Innenministerium, doch die Integrität des Staatsapparats stehe im Vordergrund.

Landesregierung verteidigt Vorgehen als verfassungsgemäß

Die Landesregierung verteidigt das neue Verfahren als notwendigen Beitrag zur Sicherung der demokratischen Grundordnung. Der Ausschluss von Personen mit verfassungsfeindlicher Gesinnung aus dem öffentlichen Dienst sei nicht nur zulässig, sondern geboten, um Vertrauen in staatliche Institutionen zu erhalten.

Die Maßnahme dürfte in der politischen Debatte weiterhin hohe Wellen schlagen – insbesondere im Hinblick auf ihre Signalwirkung über Rheinland-Pfalz hinaus.

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