Handys aus dem Klassenzimmer – Landtag setzt Signal

Handys aus dem Klassenzimmer – Landtag setzt Signal

Politischer Schulterschluss für mehr Präsenz im Schulalltag

Die hessischen Regierungsparteien haben sich auf eine Grundsatzentscheidung geeinigt: Mit Beginn des kommenden Schuljahres wird an allen Schulen des Landes ein generelles Verbot für private Handynutzung eingeführt. CDU und SPD stimmten für eine entsprechende Änderung im Schulgesetz.

Ziel der Maßnahme ist es, die zunehmende Ablenkung durch mobile Geräte im Schulkontext zu minimieren. Die Regel gilt ab August 2025 und betrifft sämtliche Smartphones, Tablets und internetfähige Uhren.

Digitale Abstinenz in der Grundschule

Besonders restriktiv fällt das Verbot in der Primarstufe aus. Dort dürfen Schüler ihre Geräte weder nutzen noch eingeschaltet mitführen. In weiterführenden Schulen wird es differenziertere Regelungen geben, wobei die pädagogische Zielsetzung stets im Vordergrund steht.

„Wir setzen ein klares Zeichen gegen die Reizüberflutung durch soziale Netzwerke und für die Konzentrationsfähigkeit im Klassenzimmer“, sagte Kultusminister Armin Schwarz.

Gesundheitliche Bedenken und Schutz der Lernatmosphäre

Das Kultusministerium verweist auf gesundheitliche Risiken durch übermäßigen Medienkonsum. Viele Kinder und Jugendliche seien durch soziale Medien emotional belastet. Ziel der Regelung sei es daher, eine ruhigere und fokussierte Lernumgebung zu schaffen.

„Smartphones gehören nicht auf den Pausenhof oder ins Klassenzimmer. Die Schule ist ein Ort der Begegnung, nicht des Rückzugs ins Digitale“, so Schwarz.

Nutzung im Unterricht bleibt möglich

Trotz der neuen Einschränkungen bleibt die pädagogische Nutzung digitaler Medien weiterhin erlaubt. Lehrkräfte können Tablets oder Smartphones im Rahmen des Unterrichts einsetzen – etwa für Recherchen, Lern-Apps oder Projektarbeiten. Auch im Bereich der Medienbildung soll das schulische Angebot erweitert werden.

Verstöße werden sanktioniert

Im Fall eines Regelverstoßes sieht die Verordnung ein zeitlich begrenztes Einziehen der Geräte vor. In der Regel werden diese bis Unterrichtsschluss verwahrt. Damit bleibt es möglich, etwa digitale Tickets für den Schulweg nach Schulschluss zu nutzen.

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