Geheimdienst-Reform entfacht Streit um Staatsmacht

Geheimdienst-Reform entfacht Streit um Staatsmacht

Die Bundesregierung will die deutschen Nachrichtendienste grundlegend neu aufstellen und ihnen deutlich weiterreichende Befugnisse geben. Das Bundeskabinett hat ein entsprechendes Reformpaket beschlossen. Damit könnten BND und Verfassungsschutz künftig nicht mehr nur beobachten, analysieren und Informationen weitergeben, sondern in bestimmten Situationen selbst operativ tätig werden.

Die geplanten Kompetenzen reichen von digitalen Gegenschlägen gegen ausländische Angreifer bis zum verdeckten Zugriff auf elektronische Geräte. Auch Eingriffe in Wohnungen sollen unter eng definierten Voraussetzungen möglich werden.

Was die Bundesregierung als notwendige Anpassung an eine neue Bedrohungslage bezeichnet, löst bei Kritikern erhebliche Alarmbereitschaft aus. Im Zentrum der Auseinandersetzung steht die Frage, wie viel Macht ein Nachrichtendienst erhalten darf, ohne dass die Grenzen des Rechtsstaates überschritten werden.

Neue Befugnisse für deutsche Nachrichtendienste

Die Reform würde das bisherige Aufgabenverständnis der Nachrichtendienste deutlich verändern. Künftig sollen sie in bestimmten Fällen nicht mehr ausschließlich Erkenntnisse sammeln, sondern selbst auf Gefahren reagieren können.

Zu den wichtigsten geplanten Änderungen gehören:

  • Der BND soll bei laufenden Cyber- oder Desinformationsangriffen die IT-Infrastruktur eines ausländischen Angreifers manipulieren dürfen.
  • Mitarbeiter des Verfassungsschutzes sollen unter bestimmten Voraussetzungen Wohnungen betreten können, etwa um Bestandteile eines Sprengsatzes unschädlich zu machen.
  • BND und Verfassungsschutz sollen verdeckt auf Computer, Smartphones und andere elektronische Geräte zugreifen können.
  • Gespeicherte Daten könnten auf diese Weise ausgelesen werden.
  • Die sogenannte Quellen-TKÜ soll ausgeweitet werden, sodass verschlüsselte Kommunikation unmittelbar auf den jeweiligen Geräten erfasst werden kann.
  • Die Nachrichtendienste sollen in klar begrenzten Situationen selbst operative Maßnahmen durchführen können.

Gerade der letzte Punkt besitzt politische Sprengkraft. Denn damit würde sich die Rolle der Nachrichtendienste von der reinen Informationsbeschaffung in Richtung konkreter Gefahrenabwehr verschieben.

Trennlinie zwischen Geheimdienst und Polizei

Genau hier setzt die schärfste Kritik an. Deutschland hat aus den Erfahrungen mit den staatlichen Repressionsapparaten des Nationalsozialismus und der DDR ein besonderes Trennungsprinzip entwickelt.

Nachrichtendienste sollen Informationen gewinnen und Gefahren erkennen. Polizei und andere Behörden sind dagegen für konkrete hoheitliche Maßnahmen zuständig.

Kritiker befürchten, dass diese Grenze durch die Reform schrittweise verschwimmen könnte.

Wolfgang Kubicki von der FDP warnt deshalb eindringlich vor einer Entwicklung, die er als „historischen Tabubruch“ bezeichnet.

„Wir haben aus guten Gründen in Deutschland eine strikte Trennung von Strafverfolgung und von nachrichtendienstlichen Aktivitäten“, sagte Kubicki.

Seine Warnung verbindet er ausdrücklich mit der deutschen Geschichte: „Wir haben schlechte Erfahrungen gemacht mit der Gestapo, schlechte Erfahrungen mit der Stasi.“

Kubicki warnt vor Missbrauch staatlicher Macht

Kubicki stellt nicht infrage, dass Deutschland seine Sicherheitsbehörden angesichts neuer Bedrohungen leistungsfähiger machen muss. Maßnahmen gegen Spionage und Drohnenangriffe hält er ausdrücklich für notwendig.

„Drohnenabwehr muss sein, das kann man anders aufstellen, Spionageabwehr muss sein“, erklärte der FDP-Politiker.

Seine Sorge richtet sich vielmehr gegen eine immer weitergehende Ausdehnung staatlicher Eingriffsmöglichkeiten. Mit zusätzlichen Befugnissen würden zwangsläufig auch die Möglichkeiten für Missbrauch wachsen.

Der FDP-Politiker formuliert seine Position deshalb ungewöhnlich deutlich: „Ich will in Deutschland keine Geheimpolizei.“

Auch juristisch erwartet Kubicki Widerstand. Er hält es für „kaum vorstellbar, dass das Verfassungsgericht hier nicht eingreifen wird“.

Seine Forderung lautet: „volle gerichtliche Kontrolle bei Grundrechtseingriffen“ und ein Staat, der begreift, „dass man Freiheit nicht verteidigt, indem man sie beschneidet“.

Besonders umstritten: digitale Gegenschläge

Eine der kontroversesten Neuerungen betrifft sogenannte Hackbacks. Dabei geht es darum, nicht nur einen Cyberangriff abzuwehren, sondern aktiv gegen die technische Infrastruktur des Angreifers vorzugehen.

Befürworter argumentieren, dass ein Staat modernen Cyberangriffen nicht ausschließlich passiv begegnen könne. Wenn ausländische Akteure deutsche Infrastruktur angreifen, müssten die Sicherheitsbehörden über geeignete Gegenmaßnahmen verfügen.

Kritiker sehen darin dagegen eine gefährliche Verschiebung. Ein staatlicher Nachrichtendienst würde damit nicht mehr nur Informationen sammeln, sondern aktiv in fremde IT-Systeme eingreifen.

Auch innerhalb der SPD gibt es deshalb erhebliche Vorbehalte.

Der SPD-Innenpolitiker Johannes Schätzl sagte: „Für mich gibt es klare rote Linien: Das Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizei darf nicht schleichend aufgeweicht werden, und digitale Gegenschläge im Sinne von Hackbacks sehe ich äußerst kritisch.“

Grüne unterstützen Teile der Reform

Die Grünen nehmen eine differenziertere Position ein. Konstantin von Notz hält eine Modernisierung der Nachrichtendienste grundsätzlich für erforderlich.

Die Reform sei „dringend notwendig“, erklärte er. Auch „robustere Befugnisse“ für den BND könne er sich vorstellen.

Allerdings sieht er einen entscheidenden Unterschied zwischen Auslandseinsätzen des BND und den geplanten Kompetenzen des Verfassungsschutzes im Inland.

Mehr Handlungsspielraum für den BND könne angesichts von

  • Cyberangriffen,
  • Sabotage,
  • Spionage und
  • Desinformationskampagnen

sinnvoll sein. Im Ausland existiere schließlich keine deutsche Polizei, die entsprechende Gefahren abwehren könne.

Bei den geplanten Befugnissen des Verfassungsschutzes im Inland sieht von Notz dagegen eine wesentlich größere Gefahr.

Wenn der Verfassungsschutz Bürgern gegenüber geheim als Gefahrenabwehrbehörde auftrete und Betroffene sich nicht angemessen gerichtlich wehren könnten, sei dies „ein vollkommen anderes Spiel und aus unserer Sicht überzogen und verfassungsrechtlich hochproblematisch“.

Bundesregierung sieht wachsende Bedrohung

Die Bundesregierung weist die Vorwürfe entschieden zurück. Sie begründet die Reform mit einer Sicherheitslage, die sich in den vergangenen Jahren erheblich verändert habe.

Kanzleramtschefin Nina Warken (CDU) warnt davor, die zunehmenden Gefahren zu unterschätzen.

Die Regierung könne nicht „tatenlos“ zusehen, „wie Einflussnahme, Sabotage und Bedrohungen gegen die Grundpfeiler unserer Verfassung und unserer freien Gesellschaft immer weiter zunehmen“.

Dafür seien „mehr Befugnisse und Maßnahmen auf Höhe der Zeit“ erforderlich. Nur so könnten die Nachrichtendienste gezielt gegen sogenannte hybride Angriffe vorgehen.

Gemeint sind damit unter anderem Cyberattacken, Desinformation, Spionage und Sabotage, die zunehmend miteinander verbunden auftreten können.

CDU weist Vorwurf einer Geheimpolizei zurück

Auch der CDU-Innenpolitiker Josef Oster verteidigt die Pläne. Die Reform bedeute aus seiner Sicht keineswegs den Aufbau einer geheimen Polizeistruktur.

„Es geht darum, einen Nachrichtendienst auf rechtsstaatlicher Basis zu haben, der unsere Demokratie und unsere freiheitliche Grundordnung schützt“, sagte Oster.

Das historische Trennungsgebot werde nach seiner Darstellung nicht aufgehoben. Die Nachrichtendienste sollten lediglich in „klar eingegrenzten Fällen“ selbst Einfluss nehmen und bei akuten Bedrohungen „operativ“ reagieren können.

Damit prallen zwei völlig unterschiedliche Sichtweisen aufeinander: Die Bundesregierung sieht eine notwendige Modernisierung der Sicherheitsarchitektur, ihre Kritiker eine potenziell gefährliche Ausweitung staatlicher Macht.

Strack-Zimmermann fordert mehr Personal

Die FDP-Europapolitikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann setzt einen anderen Schwerpunkt. Sie fordert keine immer neuen Eingriffsbefugnisse, sondern eine bessere Ausstattung der Sicherheitsbehörden.

Der BND müsse angesichts der veränderten Bedrohungslage zwar „wachsen“. Die Antwort dürfe jedoch nicht darin bestehen, die Grenzen zwischen Nachrichtendienst und Polizei zu verwischen.

„Wir brauchen keinen Verfassungsbruch, sondern eine bessere Ausstattung“, sagte Strack-Zimmermann.

Zugleich kritisierte sie die jahrzehntelange Vernachlässigung der Sicherheitsstrukturen: „Wie die Bundeswehr wurde auch der Nachrichtendienst über Jahrzehnte kaputtgespart.“

Linke spricht von Aktionismus

Noch grundsätzlicher fällt die Ablehnung der Linken aus. Ulrich Thoden, verteidigungspolitischer Sprecher der Linksfraktion, bezeichnete die Pläne als Aktionismus.

Seiner Einschätzung nach würden vor allem die Kompetenzen von Geheimdiensten und anderen staatlichen Exekutivorganen erweitert, während gleichzeitig die Kontrolle nicht ausreichend gestärkt werde.

Thoden hält das bisherige System für grundsätzlich funktionstüchtig. Die Nachrichtendienste hätten die Aufgabe, Informationen zu beschaffen. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse könnten anschließend andere Behörden Gefahren abwehren oder politische Entscheidungen treffen.

„Diese Trennung hat sich ja sehr bewährt“, sagte Thoden.

Entscheidung im Bundestag steht noch aus

Der Kabinettsbeschluss beendet die Auseinandersetzung keineswegs. Der Bundestag muss dem Gesetzespaket noch zustimmen.

Damit steht Deutschland vor einer grundsätzlichen Debatte über das Verhältnis von Sicherheit und Freiheit. Die Bedrohungen durch Cyberangriffe, Spionage, Sabotage und Desinformation sind real. Gleichzeitig besitzen Überwachungsbefugnisse und operative Eingriffsmöglichkeiten des Staates ein erhebliches Missbrauchspotenzial.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur, ob deutsche Nachrichtendienste schlagkräftiger werden müssen. Es geht vielmehr darum, wie weit ihre Befugnisse reichen dürfen, wer ihre Einsätze kontrolliert und welche rechtlichen Grenzen auch in einer verschärften Sicherheitslage unverrückbar bleiben.

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