Deutschland muss Millionenstrafe an die EU zahlen

Deutschland muss Millionenstrafe an die EU zahlen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Deutschland zu einer Strafe von 34 Millionen Euro verurteilt, weil die Bundesregierung eine EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern nicht fristgerecht umgesetzt hat. Neben Deutschland erhielten auch Tschechien, Ungarn, Luxemburg und Estland Geldstrafen.

Verzögerung führt zu Sanktionen

Die EU-Vorgabe aus dem Jahr 2019 hätte bis Mitte 2021 in nationales Recht überführt werden müssen. Während der Bundestag das entsprechende Gesetz verabschiedete, scheiterte es zunächst im Bundesrat. Nach langwierigen Verhandlungen trat das Gesetz erst im Juli 2023 in Kraft. Aufgrund dieser Verzögerung klagte die EU-Kommission vor dem EuGH, der nun eine Geldstrafe verhängte.

Weitere Länder betroffen

Neben Deutschland müssen auch andere EU-Staaten zahlen: Tschechien wurde zu 2,3 Millionen Euro, Ungarn zu 1,75 Millionen Euro und Luxemburg sowie Estland jeweils zu 500.000 Euro verurteilt. Bereits im April 2024 erhielt Polen eine ähnliche Sanktion.

Bedeutung von Hinweisgebern

Hinweisgeber – auch Whistleblower genannt – machen Missstände in Unternehmen oder Behörden öffentlich. Sie decken illegale Praktiken auf und setzen sich damit häufig persönlichen Risiken aus. Kosmas Zittel, Geschäftsführer des Whistleblower-Netzwerks, betonte: „Whistleblower erleiden fast immer Nachteile – sei es beruflich, privat oder finanziell.“ Sein Verein fordert, dass das Strafgeld der EU für einen Fonds zum Schutz von Hinweisgebern verwendet wird.

Hintergrund der EU-Richtlinie

Die neuen Schutzbestimmungen wurden nach mehreren großen Skandalen beschlossen. Fälle wie das Facebook-Datenleck oder die Panama Papers machten die Bedeutung von Whistleblowern deutlich. Die EU-Vorgaben schützen Hinweisgeber unter anderem in Bereichen wie Geldwäsche, Steuervermeidung, Datenschutz, Produktsicherheit und Umweltschutz. Besonders wichtig: Hinweisgeber dürfen selbst entscheiden, auf welchem Weg sie Missstände melden – eine Verpflichtung zur internen Meldung gibt es nicht.

Konsequenzen der verspäteten Umsetzung

Die EU-Kommission setzt ihre Regeln konsequent durch und fordert von Mitgliedsstaaten die pünktliche Umsetzung. Kritiker werfen Deutschland vor, die gesetzlichen Anpassungen zu lange verzögert zu haben. Die verhängte Strafe von 34 Millionen Euro zeigt, dass Verstöße nicht folgenlos bleiben. Ob die Bundesregierung aus dieser Verzögerung Konsequenzen zieht, bleibt abzuwarten.

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