Kündigung bei Leistungsmängeln – Fakten und Rechte

Kündigung bei Leistungsmängeln – Fakten und Rechte

In Deutschland kann ein Arbeitnehmer aufgrund unzureichender Arbeitsleistung gekündigt werden – allerdings nur, wenn der Arbeitgeber strenge Vorgaben einhält. Anders als in den USA, wo Beschäftigte oft ohne Angabe von Gründen entlassen werden, muss hier lückenlos belegt werden, dass ein Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum deutlich schlechtere Leistungen als vergleichbare Kollegen erbringt.

Rechtliche Grundlagen und Dokumentationspflicht

Um eine Kündigung wegen schlechter Leistung rechtfertigen zu können, muss der Arbeitgeber nachweisen, dass der Mitarbeiter seinen vertraglichen Pflichten in erheblichem Maße nicht nachkommt. Dabei ist es entscheidend, dass die Leistungsdefizite dokumentiert werden, da es keinen gesetzlich festgelegten Maßstab gibt. In den meisten Fällen ist zudem vorab eine Abmahnung erforderlich – es sei denn, das Fehlverhalten ist so gravierend, dass eine sofortige Kündigung gerechtfertigt erscheint. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Kündigungen stets das letzte Mittel bleiben.

Krankheitsbedingte Kündigung

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass Kündigungen aufgrund von Krankheit grundsätzlich ausgeschlossen sind. Tatsächlich kann auch eine krankheitsbedingte Kündigung erfolgen, wenn mehrere Kriterien erfüllt sind: Es muss eine negative Gesundheitsprognose vorliegen, die Fehlzeiten müssen die betrieblichen Abläufe erheblich stören, und das Interesse des Arbeitgebers an einer personellen Veränderung muss das Interesse des Mitarbeiters am Erhalt seines Arbeitsplatzes überwiegen. Diese strengen Voraussetzungen sollen den Schutz der Arbeitnehmer sicherstellen.

Internationaler Vergleich: Meta und das Leistungsmanagement

Ein Blick in den internationalen Kontext zeigt, wie unterschiedlich die Ansätze im Umgang mit schlechter Leistung sind. Kürzlich entließ der US-Konzern Meta Tausende von Mitarbeitern, weil diese nicht den neuen Leistungsstandards entsprachen. Meta-Chef Mark Zuckerberg formulierte in einem Memo: „Mit Beschäftigten, die der neuen, angehobenen Messlatte für das Leistungsmanagement entsprechen“, sollen künftig die offenen Stellen besetzt werden. Dieses Vorgehen steht im starken Kontrast zu den deutschen arbeitsrechtlichen Anforderungen, die auf umfassender Beweisführung und dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit basieren.

Die Kündigung wegen schlechter Leistung ist in Deutschland grundsätzlich möglich, erfordert jedoch eine strikte Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Arbeitgeber müssen detailliert nachweisen, dass ein Mitarbeiter dauerhaft und signifikant unter den Erwartungen liegt – häufig nach vorheriger Abmahnung. Diese hohen Hürden sollen sicherstellen, dass Kündigungen nur dann erfolgen, wenn eine Verbesserung der Leistung trotz aller Maßnahmen nicht zu erwarten ist.

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