Umtausch von Geschenken: Ihre Rechte im Überblick

Umtausch von Geschenken: Ihre Rechte im Überblick

Nicht jedes Weihnachtsgeschenk passt zum Beschenkten. Nach den Feiertagen geht es für viele darum, unpassende Geschenke umzutauschen. Doch welche Rechte haben Verbraucher, und wann sind sie auf die Kulanz der Händler angewiesen?

Umtausch im Geschäft: Kein allgemeines Rückgaberecht

Wer Geschenke im stationären Handel gekauft hat, muss wissen: Ein gesetzliches Umtauschrecht gibt es nicht. Anders als oft angenommen, können Waren, die nicht gefallen, nicht einfach innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben werden.

„Ein Umtausch erfolgt nur aus Kulanz des Händlers“, erklärt eine Verbraucherschutzstelle. Viele Geschäfte bieten in der Vorweihnachtszeit spezielle Regelungen an, die eine Rückgabe nach den Feiertagen ermöglichen. Wurde dies beworben, ist der Händler daran gebunden.

Ein gesetzlicher Anspruch auf Umtausch besteht nur, wenn das Produkt von Anfang an einen Mangel aufweist, etwa defekt ist. In diesem Fall kann der Kunde Reparatur oder Ersatz verlangen.

Onlinekäufe: Stärkerer Schutz für Verbraucher

Beim Einkaufen im Internet profitieren Verbraucher von einem gesetzlichen Widerrufsrecht. Ab Erhalt der Ware haben Käufer 14 Tage Zeit, den Kauf zu widerrufen, ohne Gründe angeben zu müssen.

Viele Händler verlängern in der Weihnachtszeit die Frist freiwillig. Hinweise wie „Rückgabe bis 15. Januar“ ermöglichen längere Umtauschmöglichkeiten.

Doch es gibt Ausnahmen: Frischwaren, entsiegelte Hygieneartikel, personalisierte Produkte oder Veranstaltungstickets können in der Regel nicht zurückgegeben werden.

Rückgabeverfahren und Kosten

Um einen Widerruf wirksam zu machen, müssen Kunden den Händler kontaktieren – per E-Mail, Telefon oder über ein Formular. Ab diesem Zeitpunkt haben sie 14 Tage Zeit, die Ware zurückzusenden.

Die Rücksendekosten tragen Kunden meist selbst, es sei denn, der Händler übernimmt diese freiwillig. Häufig liegt dem Paket ein kostenloses Rücksendeetikett bei.

Was tun bei verspäteten Lieferungen?

Kommt ein Geschenk zu spät an, können Käufer das Widerrufsrecht nutzen, um die Ware zurückzugeben. Eine Entschädigung, etwa Schmerzensgeld für „entgangene Weihnachtsfreuden“ oder Ersatz für einen teureren Spontankauf, gibt es jedoch nicht.

Ob ein Umtausch möglich ist, hängt von der Art des Einkaufs und den individuellen Bedingungen ab. Während Onlinekäufe ein gesetzliches Widerrufsrecht bieten, bleibt der Umtausch im Laden oft Kulanzsache. Verbraucher sollten sich vorab gut informieren, um Enttäuschungen nach den Feiertagen zu vermeiden.

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