Einstufung als rechtsextremistische Bestrebung ausgesetzt
Die Ankündigung des Bundesamts für Verfassungsschutz, die AfD nicht mehr als „gesichert rechtsextremistisch“ zu bezeichnen, hat politische und juristische Wellen geschlagen. Damit reagierte die Behörde auf einen Eilantrag der AfD, der derzeit vor dem Verwaltungsgericht Köln verhandelt wird.
In einer Erklärung kündigte das Bundesamt an:
„Bis zur Entscheidung der beschließenden Kammer wird die AfD nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistisch eingeordnet.“
Stillhaltezusage als taktisches Manöver
Das Vorgehen des Verfassungsschutzes ist keine Anerkennung einer Rechtswidrigkeit, sondern erfolgt „aus prozessualer Vorsicht“, wie es aus Behördenkreisen heißt. Die frühere Pressemitteilung zur Hochstufung soll von der Website entfernt werden.
Ziel sei es, sich nicht durch eine mögliche gerichtliche Anordnung öffentlich korrigieren lassen zu müssen, was aus Sicht der Behörde ein Imageverlust wäre.
Kommentar: Ein Etappensieg mit Signalwirkung
Politische Beobachter werten die Entwicklung als Erfolg für die Rechtsverteidigung der AfD. Die Partei hatte stets betont, dass sie durch die Einstufung massiv benachteiligt werde – insbesondere im Hinblick auf Öffentlichkeit, Parteienfinanzierung und Kooperationen.
„Dies ist ein klares Zeichen, dass die Justiz funktioniert,“ sagte ein parteinaher Jurist. Die Entscheidung zwinge den Staat, sich an rechtsstaatliche Grenzen zu halten.
Kritik an Medien und Regierungspraxis
Insbesondere von Seiten der AfD-nahen Kreise wird der Umgang der Öffentlich-Rechtlichen Medien mit dem Thema scharf kritisiert. Man wirft ihnen vor, „die Stigmatisierung ungeprüft weitergetragen zu haben“. Auch andere Parteien, die die Formulierung „gesichert rechtsextremistisch“ regelmäßig verwendet hätten, müssten sich nun rechtfertigen.
Ein Sprecher erklärte:
„Es wurde jahrelang mit Etiketten gearbeitet, um die Opposition zu delegitimieren. Damit muss Schluss sein.“