Keine Strafe für Sylt-Sänger – Meinungsfreiheit geschützt

Keine Strafe für Sylt-Sänger – Meinungsfreiheit geschützt

Skandalvideo löste bundesweite Debatte aus

Vor gut einem Jahr sorgte ein Handyvideo von der Nordseeinsel Sylt für Aufsehen: Junge Erwachsene sangen im „Sylter Pony“ eine umgedichtete Version von „L’amour toujours“ mit fremdenfeindlichen Zeilen wie „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“. Das Video verbreitete sich rasant, Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Flensburg folgten.

Jetzt ist klar: Die Verfahren wurden eingestellt. Der Vorwurf der Volksverhetzung sei nicht haltbar, wie die Ermittlungsbehörde mitteilt.

Meinungsäußerung fällt unter Schutz des Grundgesetzes

Eine mit dem Verfahren vertraute Person erklärte: „Es handelt sich um eine Meinungsäußerung, die unter Artikel 5 des Grundgesetzes fällt.“ Die Staatsanwaltschaft unterstrich, dass „keine aggressive Missachtung oder Feindlichkeit“ nachweisbar gewesen sei.

Demnach reiche der gesungene Text nicht aus, um eine strafbare Volksverhetzung gemäß §130 StGB zu begründen.

Strafbefehl wegen verfassungswidriger Symbole

Anders bewerteten die Ermittler das Verhalten eines der Beteiligten: Während der Gesänge zeigte ein junger Mann eine Geste, die an den Hitlergruß erinnerte, und imitierte ein Hitlerbärtchen. Für diesen Verstoß gegen das Verbot verfassungswidriger Symbole wurde ein Strafbefehl von 2.500 Euro erlassen.

Sofern der Mann die Geldstrafe akzeptiert, bleibt sein Führungszeugnis weiterhin ohne Eintrag.

Auswirkungen abseits der Justiz

Die Beteiligten litten dennoch unter erheblichen Konsequenzen. Die betroffene Studentin an der HAW Hamburg sah sich einem Exmatrikulationsverfahren gegenüber. Dieses endete zugunsten der Studentin, doch ihren Job verlor sie infolge des medialen Wirbels.

Liedzeile bereits 2023 als Internet-Phänomen

Die umstrittene Zeile war nicht neu: Schon im Herbst 2023 kursierte ein ähnliches Video aus Mecklenburg-Vorpommern, in dem Männer die gleiche Parole sangen. Auch hier kamen Staatsanwälte zu dem Ergebnis, dass solche Äußerungen rechtlich durch die Meinungsfreiheit gedeckt sind.

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