Bundesverfassungsgericht hält Soli für rechtens

Bundesverfassungsgericht hält Soli für rechtens

FDP-Klage scheitert vor dem Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Der Solidaritätszuschlag bleibt bestehen. Die Verfassungsbeschwerde von sechs FDP-Politikern, die die Abgabe für verfassungswidrig erklärten lassen wollten, wurde abgewiesen.

Laut dem Gericht gibt es weiterhin einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf, der aus den Kosten der Wiedervereinigung resultiert. Deshalb sei die Abgabe nicht grundgesetzwidrig. Gleichzeitig stellte das Gericht klar, dass eine Ergänzungsabgabe nicht unbegrenzt erhoben werden darf. Sollte der Mehrbedarf wegfallen, müsse der Gesetzgeber handeln.

Seit 2021 nur noch für Besserverdiener

Der Solidaritätszuschlag wurde 1995 eingeführt, um die Kosten der deutschen Einheit zu finanzieren. Während die Abgabe zunächst alle Steuerzahler betraf, gilt sie seit 2021 nur noch für die oberen zehn Prozent der Einkommenssteuerpflichtigen und für Unternehmen.

Die 5,5-prozentige Zusatzabgabe wird nicht nur auf die Einkommensteuer, sondern auch auf Kapitalerträge und die Körperschaftsteuer erhoben.

Kritik an der anhaltenden Erhebung

Die klagenden FDP-Politiker, darunter Christian Dürr, sahen im fortbestehenden Solidaritätszuschlag eine ungerechte Sonderbelastung für hohe Einkommen. Sie argumentierten, dass der Solidarpakt bereits 2019 ausgelaufen sei und somit keine Notwendigkeit für die Abgabe mehr bestehe.

Die Bundesregierung hält dagegen: Ein Gutachten aus dem Jahr 2020 belege, dass es weiterhin einen erhöhten Finanzierungsbedarf gebe. Auch der Bundesfinanzhof hatte sich für die Zulässigkeit des Soli ausgesprochen.

Wichtige Einnahmequelle für den Bundeshaushalt

Der Fortbestand des Soli sichert dem Bundeshaushalt beträchtliche Einnahmen. Allein im laufenden Jahr sind 12,75 Milliarden Euro aus der Abgabe fest eingeplant.

Hätte das Bundesverfassungsgericht anders entschieden, wären diese Gelder weggefallen. Zudem hätte der Staat möglicherweise rückwirkend Beiträge zurückzahlen müssen – eine Summe von rund 65 Milliarden Euro seit 2020.

Debatte über die Zukunft des Solidaritätszuschlags

Obwohl das Urteil die Abgabe stützt, ist die politische Diskussion darüber nicht beendet. Während die Bundesregierung weiterhin auf den fortbestehenden Finanzbedarf verweist, halten Kritiker den Soli für eine versteckte Zusatzsteuer, die nur eine bestimmte Einkommensgruppe belastet.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt den Soli als rechtens – ob er jedoch dauerhaft Bestand haben wird, hängt von der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung ab.

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