Ryanair verklagt: Kein Ticket für nicht-binäre Person

Ryanair verklagt: Kein Ticket für nicht-binäre Person

Ein nicht-binärer Passagier hat die irische Billigfluggesellschaft Ryanair vor Gericht gebracht, weil er sich bei der Onlinebuchung eines Fluges nicht angemessen angesprochen fühlte. Das Unternehmen verlangt, dass Kunden sich als „Herr“, „Frau“ oder „Fräulein“ registrieren – eine Praxis, die jetzt juristisch überprüft wird.

Erzwungene Geschlechtswahl führt zu Klage

René_ Rain Hornstein, der sich weder als Mann noch als Frau identifiziert, wollte bereits im Jahr 2021 einen Flug von Berlin nach Gran Canaria buchen. Das Problem: Ohne die Auswahl einer geschlechtsspezifischen Anrede war die Buchung nicht möglich.

Hornstein empfindet dies als Verletzung des Persönlichkeitsrechts und verlangt auf Basis des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes eine Entschädigung von 5.000 Euro sowie eine Überarbeitung des Buchungssystems.

„Es ist nicht akzeptabel, dass ich gezwungen werde, mich einer Kategorie zuzuordnen, die nicht meiner Identität entspricht“, äußerte Hornstein in einem Interview.

Ryanair verteidigt seine Buchungspraxis

Ryanair weist die Vorwürfe zurück und argumentiert, dass eine solche Änderung ihres Systems mit erheblichen Kosten und Anpassungen verbunden wäre. Der Anwalt der Airline machte zudem darauf aufmerksam, dass Hornstein trotz der umstrittenen Anredeoptionen in den Jahren 2023, 2024 und 2025 weiterhin mit Ryanair nach Gran Canaria geflogen sei.

„Wenn unser Buchungssystem tatsächlich eine so große Belastung darstellt, warum hat der Kläger es dann mehrfach genutzt?“, so ein Sprecher des Unternehmens.

Welche Folgen könnte das Urteil haben?

Das Verfahren könnte eine weitreichende Signalwirkung haben. Sollte das Gericht zugunsten des Klägers entscheiden, müssten Fluggesellschaften und andere Unternehmen möglicherweise ihre digitalen Formulare anpassen.

Während einige Organisationen bereits neutrale Anredeoptionen eingeführt haben, bestehen viele weiterhin auf traditionellen Kategorien. Besonders in internationalen Systemen kann eine Umstellung komplex sein.

Ob Hornstein mit der Klage Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten. Ein Urteil wird in den kommenden Monaten erwartet.

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