Die EU verlangt mehr Schutz für Radfahrer und Fußgänger
Ab dem 7. Juli gelten in der Europäischen Union neue Sicherheitsvorschriften für neu zugelassene Pkw. Fahrzeuge, die künftig auf den Markt kommen, müssen zusätzliche Assistenzsysteme mitbringen und zugleich bestimmte bauliche Anforderungen erfüllen. Ziel der Regelung ist es, den Schutz besonders gefährdeter Verkehrsteilnehmer zu verbessern, vor allem von Radfahrern und Fußgängern.
Damit greift die EU noch stärker in die Ausstattung moderner Autos ein. Im Mittelpunkt stehen nicht nur bessere Warnsysteme, sondern auch automatische Eingriffe in Gefahrensituationen. Gerade im Stadtverkehr, wo Autos, Fahrräder und Fußgänger auf engem Raum zusammentreffen, sollen die neuen Vorgaben Unfälle verhindern oder zumindest ihre Folgen abmildern.
Der Notbremsassistent erkennt künftig mehr als nur Autos
Die wichtigste Änderung betrifft den Notbremsassistenten. Bisher war dieses System vor allem darauf ausgelegt, andere Fahrzeuge zu erkennen und im Ernstfall automatisch zu bremsen. Ab Juli wird der Aufgabenbereich deutlich erweitert. Neue Modelle müssen dann auch Radfahrer und Fußgänger zuverlässig erfassen können.
Das ist vor allem im innerstädtischen Verkehr ein erheblicher Unterschied. Dort entstehen Gefahrensituationen häufig plötzlich, etwa wenn ein Radfahrer den Fahrweg kreuzt oder ein Fußgänger unerwartet auf die Straße tritt. Künftig soll das Fahrzeug in solchen Fällen nicht nur warnen, sondern bei drohendem Zusammenstoß selbstständig verzögern.
Die neue Pflicht umfasst damit:
- die Erkennung von anderen Fahrzeugen
- die Erkennung von Fußgängern
- die Erkennung von Radfahrern
- automatisches Bremsen bei akuter Kollisionsgefahr
Damit wird aus einem klassischen Fahrerassistenzsystem ein deutlich umfassenderes Schutzinstrument.
Die Fahrzeugfront muss sicherer werden
Die EU beschränkt sich nicht auf Elektronik. Auch die Bauweise neuer Fahrzeuge wird verändert. Künftig müssen neue Modelle vorne über eine größere Knautschzone verfügen. Diese soll den Aufprall besser abfedern und die Folgen eines Unfalls für ungeschützte Verkehrsteilnehmer reduzieren.
Gerade für Fußgänger ist das bedeutsam. Bei einem Zusammenstoß entscheidet nicht nur die Geschwindigkeit, sondern auch die Form und Nachgiebigkeit der Fahrzeugfront darüber, wie schwer die Verletzungen ausfallen. Eine stärker dämpfende Frontpartie soll insbesondere das Risiko schwerer Kopfverletzungen senken.
Die neue Regel verfolgt damit zwei Ziele zugleich:
- Unfälle nach Möglichkeit verhindern
- wenn es dennoch zum Zusammenstoß kommt, die Verletzungsfolgen begrenzen
Damit wird deutlich, dass die EU nicht nur auf Vermeidung setzt, sondern auch auf besseren Schutz im Ernstfall.
Spurhalteassistent wird auf weitere Fahrzeuge ausgeweitet
Zusätzlich werden die Vorgaben für den Notfall-Spurhalteassistenten erweitert. Dieses System greift ein, wenn ein Fahrzeug ungewollt die Spur verlässt, und lenkt automatisch gegen. So soll verhindert werden, dass Autos von der Fahrbahn abkommen oder andere Verkehrsteilnehmer gefährden.
Bislang galt diese Pflicht bereits für Fahrzeuge mit elektrischer Lenkung. Ab Juli werden nun auch Modelle mit hydraulischer Lenkung einbezogen. Das erweitert den Kreis der betroffenen Fahrzeuge und schließt eine bisherige technische Lücke.
Die EU will damit sicherstellen, dass mehr Neuwagen in kritischen Situationen stabil in der Spur gehalten werden können, unabhängig von der jeweiligen Lenkungstechnik.
Ein Konzentrationswarner schaut dem Fahrer genauer zu
Neu ist auch ein System, das den Fahrer selbst stärker in den Blick nimmt. Ein Konzentrationswarner soll erkennen, wenn die Aufmerksamkeit am Steuer nachlässt. Das geschieht etwa durch die Auswertung auffälliger Lenkbewegungen oder längerer Phasen ohne Bedienung.
Wenn das Fahrzeug Anzeichen mangelnder Konzentration registriert, erfolgt eine Warnung. Diese Funktion ergänzt die bereits bestehende Müdigkeitserkennung und geht in gewisser Weise noch weiter. Denn nicht nur Übermüdung kann gefährlich sein, sondern auch Unaufmerksamkeit oder gedankliches Abschweifen.
Künftig wird also stärker überwacht,
- ob der Fahrer aktiv bei der Sache ist
- ob das Fahrverhalten ungewöhnlich wirkt
- ob Warnhinweise nötig werden, bevor es kritisch wird
Damit wächst die Rolle elektronischer Systeme als ständige Kontrollinstanz im Fahrzeug weiter.
Für alte Fahrzeuge ändert sich nichts
Wer bereits ein Auto besitzt, muss sich wegen der neuen EU-Vorgaben keine Sorgen machen. Die Regelung betrifft ausschließlich Neuwagen, die ab dem 7. Juli neu zugelassen werden. Eine Nachrüstpflicht für bereits zugelassene Fahrzeuge gibt es nicht.
Das ist für viele Halter ein wichtiger Punkt. Denn zusätzliche Assistenzsysteme oder bauliche Änderungen ließen sich bei älteren Fahrzeugen nur mit großem Aufwand oder gar nicht umsetzen. Die Verordnung richtet sich deshalb klar an Hersteller und Käufer neuer Modelle, nicht an den bestehenden Fahrzeugbestand.
Europas Autos werden eingriffsfreudiger und sicherheitsorientierter
Die neuen Vorschriften zeigen, wohin sich der Fahrzeugbau entwickelt. Moderne Autos sollen nicht mehr nur unterstützen, sondern immer häufiger eigenständig handeln, wenn Gefahr droht. Besonders im Mittelpunkt stehen dabei jene Verkehrsteilnehmer, die im Ernstfall am wenigsten Schutz haben.
Die wichtigsten Änderungen ab 7. Juli noch einmal im Überblick:
- Notbremsassistenten müssen nun auch Radfahrer und Fußgänger erkennen
- neue Modelle brauchen vorne eine größere Knautschzone
- der Notfall-Spurhalteassistent gilt künftig auch für Fahrzeuge mit hydraulischer Lenkung
- ein neuer Konzentrationswarner ergänzt die Müdigkeitserkennung
- alle Vorgaben betreffen nur neu zugelassene Pkw
Für die Autohersteller bedeutet das mehr technische Anforderungen. Für Käufer neuer Fahrzeuge bedeutet es mehr Sicherheitstechnik an Bord. Für Radfahrer und Fußgänger könnte sich dadurch vor allem im dichten Stadtverkehr ein spürbarer Unterschied ergeben.

