Neue Pläne für den Autohandel in Europa
Die EU-Umweltminister haben sich auf einen Vorschlag für eine neue Altfahrzeugverordnung geeinigt, die erhebliche Auswirkungen auf den privaten und gewerblichen Gebrauchtwagenhandel haben könnte. Zukünftig soll jeder Eigentümerwechsel eines Fahrzeugs nur nach Vorlage eines technischen Gutachtens erfolgen dürfen, das die Verkehrstauglichkeit bestätigt.
Definition von Altfahrzeugen neu gefasst
Ein Fahrzeug gilt laut Anhang 1 der Verordnung als Altfahrzeug, wenn es gravierende Mängel aufweist, die innerhalb von zwei Jahren nicht behebbar sind. Dazu zählen unter anderem verschlossene Eingänge mit Isolierschaum, defekte Lenkung oder nicht austauschbare Sicherheitskomponenten. Auch Fahrzeuge, die seit zwei Jahren keine Hauptuntersuchung mehr bestanden haben oder unsachgemäß gelagert wurden, können so eingestuft werden.
Ausnahme für Privatpersonen unter Vorbehalt
Zwar sollen Privatveräufe vom Gutachtenszwang ausgenommen werden, doch mit einer Einschränkung: Wer sein Auto online anbietet, wird weiterhin als risikobehaftet eingestuft und muss ein Gutachten vorlegen. Das bedeutet faktisch, dass ein Großteil privater Online-Verkäufe von der Regel betroffen wäre.
Verantwortung für Prüfung und Dokumentation
Die EU-Mitgliedsstaaten sollen Listen von zugelassenen Kfz-Sachverständigen erstellen, die die Tauglichkeit der Fahrzeuge prüfen. Gewerbliche Händler müssen die entsprechenden Nachweise zwei Jahre lang archivieren. Auch Versicherungen sind betroffen: Sie sollen jährlich Daten zu Totalschäden und Fahrgestellnummern an die zuständigen Behörden melden.
Export unterliegt denselben Regeln
Auch der Export von Fahrzeugen außerhalb der EU wird reguliert. Nur Fahrzeuge, die kein Altfahrzeug sind, dürfen ausgeführt werden. Verstöße gegen die Verordnung sollen mit Strafmaßnahmen belegt werden, die jedes EU-Land bis spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten festlegen muss.
Kritik an Bürokratielast und Marktverzerrung
Für viele Marktbeobachter bedeutet die geplante Regelung vor allem eins: einen erheblichen bürokratischen Aufwand für Privatpersonen. Vor jedem Verkauf muss belegt werden, dass es sich nicht um ein Altfahrzeug handelt. „Das ist eine klare Belastung für Bürger und Handel“, erklärt ein Sprecher des deutschen Kfz-Gewerbes.