EU setzt auf digitale Lösungen und neue Führerscheinregeln
Die Europäische Union modernisiert ihr Führerscheinrecht und setzt dabei auf eine Digitalisierung der Fahrerlaubnis. Bis 2030 soll ein einheitlicher digitaler Führerschein für alle EU-Bürger eingeführt werden. Dieser wird in allen 27 Mitgliedsstaaten anerkannt, bleibt jedoch optional – wer eine physische Karte bevorzugt, kann diese weiterhin beantragen. Die neue Regelung betrifft sowohl Auto- als auch Motorradführerscheine, die künftig einheitlich 15 Jahre gültig sein werden.
Führerscheinentzug wird europaweit durchgesetzt
Verkehrssünder müssen sich auf strengere Sanktionen einstellen. Ein Führerscheinentzug wird künftig nicht nur im Land des Vergehens, sondern in allen EU-Staaten vollstreckt. Bislang war es oft möglich, trotz eines in einem Land verhängten Fahrverbots weiterhin in anderen Mitgliedsstaaten zu fahren. Durch den verstärkten Austausch zwischen den Behörden soll diese Gesetzeslücke geschlossen werden.
Wohnmobilfahrer profitieren von neuen Gewichtsgrenzen
Eine Erleichterung gibt es für Fahrer von Wohnmobilen und Einsatzfahrzeugen. Wer einen Führerschein der Klasse B besitzt, darf künftig Fahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen fahren – allerdings nur nach einem speziellen Training oder einer zusätzlichen Prüfung. Diese Pflicht entfällt für Fahrer, die bereits seit zwei Jahren unfallfrei im Besitz eines B-Führerscheins sind, sofern das Wohnmobil einen alternativen Antrieb besitzt.
Auch freiwillige Helfer in Feuerwehren und Katastrophenschutzorganisationen profitieren von den Änderungen: Sie dürfen mit der Klasse B Einsatzfahrzeuge lenken, sofern sie eine spezielle Schulung absolvieren.
Kein verpflichtender Gesundheitstest, aber neue Selbsteinschätzungen
Die ursprünglich geplante generelle Pflicht zu medizinischen Tests vor dem Führerscheinerwerb wird nicht eingeführt. Stattdessen können einzelne Mitgliedsstaaten selbst entscheiden, ob sie medizinische Untersuchungen vorschreiben. Alternativ soll eine Selbsteinschätzung der Fahrtauglichkeit als Maßnahme dienen.
Die zunächst vorgesehene Regelung, dass Senioren über 70 Jahre alle fünf Jahre ihre Fahrerlaubnis erneuern müssen, wurde ebenfalls nicht umgesetzt.
Neue Regeln für Motorradfahrer und Fahranfänger
Besitzer eines B-196-Führerscheins dürfen künftig mit Leichtkrafträdern bis 125 cm³ Hubraum nicht nur im Inland, sondern auch im europäischen Ausland fahren. Zudem wird eine einheitliche zweijährige Probezeit für Fahranfänger eingeführt. Verstöße während dieser Zeit werden strenger geahndet, außerdem gilt eine Promillegrenze von 0,2 für alle Fahranfänger.
EU verfolgt ehrgeizige Sicherheitsziele im Straßenverkehr
Die neue Führerscheinrichtlinie ist ein zentraler Bestandteil der Vision Zero, mit der die EU langfristig tödliche Verkehrsunfälle vermeiden will. Bis 2030 soll die Zahl der Verkehrstoten halbiert werden.
Bevor die neuen Vorschriften endgültig in Kraft treten, müssen sie vom Rat der Mitgliedstaaten und dem Europaparlament bestätigt und anschließend in nationales Recht umgesetzt werden. Für Deutschland bedeutet dies, dass die Bundesregierung noch Anpassungen vornehmen muss, bevor die Änderungen tatsächlich Anwendung finden.