Zoll durchsucht Engel & Völkers wegen Scheinselbstständigkeit

Zoll durchsucht Engel & Völkers wegen Scheinselbstständigkeit

Am Dienstag haben Zollbeamte Geschäftsräume des Immobilienunternehmens Engel & Völkers an mehreren Standorten in Deutschland durchsucht. Auch der Hauptsitz in Hamburg war betroffen. Hintergrund der Ermittlungen ist der Verdacht der Scheinselbstständigkeit bei einem Lizenznehmer des Unternehmens.

Verdacht auf illegale Beschäftigung

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Bielefeld und des Hauptzollamts Bielefeld wurden insgesamt 18 Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt. Im Fokus der Ermittlungen stehen mehrere Personen, die Immobilienmakler beschäftigt haben sollen, ohne die vorgeschriebenen Sozialabgaben abzuführen.

Laut ersten Erkenntnissen sollen die betroffenen Makler zwar offiziell als Selbstständige gemeldet gewesen sein, tatsächlich jedoch unter der Weisung ihrer Auftraggeber gearbeitet haben. Ein solches Abhängigkeitsverhältnis ist ein Indiz für Scheinselbstständigkeit, das schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Stellungnahme von Engel & Völkers

Eine Sprecherin von Engel & Völkers bestätigte die Durchsuchungen: „Wir bestätigen, dass heute Beamte des Hauptzollamts Bielefeld im Auftrag der Staatsanwaltschaft Bielefeld einige unserer Geschäftsräume durchsucht haben.“

Das Unternehmen betonte, die Vorwürfe sehr ernst zu nehmen und umfassend mit den Ermittlungsbehörden zu kooperieren. In der Stellungnahme wurde klargestellt, dass sich die Vorwürfe gegen einen Lizenznehmer richten, der das Franchisesystem von Engel & Völkers nutzt.

Das Franchisemodell im Fokus

Engel & Völkers arbeitet mit einem Franchisesystem, bei dem unabhängige Unternehmer gegen eine Gebühr das Geschäftskonzept und den Markennamen nutzen dürfen. Dieses Modell erfordert eine klare Trennung zwischen selbstständiger und weisungsgebundener Tätigkeit, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.

Verstöße wie der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit gefährden die rechtliche Grundlage solcher Systeme und können empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Weitere Ermittlungen erwartet

Die Untersuchungen der Behörden sind noch nicht abgeschlossen. Ob und wann es zu Anklagen kommt, bleibt abzuwarten. Die Polizei hat bisher keine weiteren Informationen zu den betroffenen Standorten oder möglichen nächsten Schritten bekannt gegeben.

Dieser Fall verdeutlicht die Herausforderungen im Umgang mit Franchisemodellen und die Bedeutung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften in der Zusammenarbeit mit selbstständigen Unternehmern.

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