{"id":8776,"date":"2025-08-29T15:50:20","date_gmt":"2025-08-29T19:50:20","guid":{"rendered":"https:\/\/aktiengurus.com\/?p=8776"},"modified":"2025-08-29T15:50:20","modified_gmt":"2025-08-29T19:50:20","slug":"ermittlungen-gegen-manager-von-x","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/aktiengurus.com\/?p=8776","title":{"rendered":"Ermittlungen gegen Manager von X"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Ein beispielloser Fall in Deutschland &#8211; Staatsanw\u00e4lte gehen gegen Plattform vor<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Die <strong>Staatsanwaltschaft G\u00f6ttingen<\/strong> hat ein in Deutschland bisher einzigartiges Ermittlungsverfahren er\u00f6ffnet. Verantwortliche Manager des von <strong>Elon Musk<\/strong> gef\u00fchrten Netzwerks <strong>X<\/strong> stehen im Verdacht, aktiv die Strafverfolgung zu behindern. Offiziell lautet der Vorwurf <strong>Strafvereitelung<\/strong>, weil X Anfragen deutscher Beh\u00f6rden systematisch blockiere. Ein Sprecher der Beh\u00f6rde best\u00e4tigte: \u201eEs laufen Ermittlungen gegen drei verantwortliche Personen von X.\u201c<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Blockierte Ausk\u00fcnfte bei Ermittlungen<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>In Deutschland sind Strafverfolger in F\u00e4llen von <strong>Beleidigungen, Bedrohungen oder Volksverhetzung<\/strong> im Netz auf die Zusammenarbeit mit den Plattformen angewiesen. Viele Nutzer agieren anonym, nur Anbieter selbst haben Zugriff auf Daten wie Telefonnummern oder E-Mail-Adressen. Bei X jedoch bleiben die Antworten aus. Laut <strong>Miriam Margerie<\/strong>, Sprecherin der Zentralstelle Cybercrime NRW, habe dies bereits im Sommer 2024 begonnen: \u201eVon da an wurden die Antworten immer seltener.\u201c<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Konkrete Folgen f\u00fcr Strafverfahren<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Die Weigerung hat direkte Konsequenzen: In mehreren F\u00e4llen konnten mutma\u00dfliche T\u00e4ter nicht ermittelt werden. Ein Beispiel ist ein Posting mit einem <strong>Hakenkreuz<\/strong>, das in Deutschland strafbar ist. Obwohl X den Inhalt als illegal kennzeichnete und in Deutschland sperrte, verweigerte die Plattform die Herausgabe der Nutzerdaten. Die G\u00f6ttinger Ermittler mussten das Verfahren einstellen. Ein Nutzer erstattete daraufhin Anzeige gegen X \u2013 der Vorwurf richtet sich nun gegen drei Manager mit Sitz in Irland.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Elon Musks Kurswechsel bei X<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Seit der \u00dcbernahme von Twitter 2022 durch <strong>Elon Musk<\/strong> hat sich die Plattform grundlegend ver\u00e4ndert. Musk inszeniert sich als Verteidiger der \u201eabsoluten Meinungsfreiheit\u201c. Er entlie\u00df Moderationsteams und Faktenchecker und hob Sperren gegen Accounts wie <strong>Donald Trump<\/strong> oder europ\u00e4ische Rechtsextremisten auf. Kritiker sehen in der aktuellen Blockade eine weitere Eskalation dieser Linie.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Juristische Auseinandersetzungen mit deutschen Gerichten<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>X versucht, seine Weigerung juristisch zu untermauern. Mehrfach zog die Plattform vor Amtsgerichte, um die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Auskunftsersuchen anzufechten. Dabei st\u00fctzt sich X auf Paragraphen der <strong>Strafprozessordnung<\/strong>, die eigentlich f\u00fcr Beschlagnahmen gedacht sind. Erste R\u00fcckschl\u00e4ge gab es jedoch bereits: Ein hessisches Gericht wies einen entsprechenden Antrag ab. Parallel l\u00e4uft eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden, die pr\u00fcfen soll, ob die deutschen Regelungen mit EU-Recht vereinbar sind.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Internationale Dimension und EU-Recht<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Die Auseinandersetzung beschr\u00e4nkt sich nicht auf Deutschland. Auch die <strong>EU-Kommission<\/strong> untersucht, ob X gegen den <strong>Digital Services Act (DSA)<\/strong> verst\u00f6\u00dft. Dieses Gesetz verpflichtet gro\u00dfe Plattformen, bei Ermittlungen mitzuwirken. Sollte sich herausstellen, dass X systematisch kooperationsunwillig ist, k\u00f6nnten empfindliche Strafen folgen. Der Fall erinnert an die Festnahme von <strong>Telegram-Gr\u00fcnder Pawel Durow<\/strong> 2024 in Frankreich, weil er Daten nicht herausgegeben hatte. Seitdem hat Telegram seine Zusammenarbeit mit Beh\u00f6rden deutlich verst\u00e4rkt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Fr\u00fchere Konflikte in Brasilien<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Einer der nun in Deutschland beschuldigten Manager war bereits in Brasilien ins Visier geraten. <strong>Diego de Lima Gualda<\/strong> legte dort 2024 seinen Posten als Landeschef nieder, nachdem Gerichte X zur L\u00f6schung von Hassrede verpflichtet hatten und Musk erkl\u00e4rte, die Anordnungen zu ignorieren. In der Folge wurde X in Brasilien zeitweise gesperrt. Erst nachdem Musk einlenkte, wurde das Verbot aufgehoben.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Internationale Aufmerksamkeit f\u00fcr deutsche Ermittler<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Die G\u00f6ttinger Staatsanw\u00e4lte haben inzwischen weltweite Aufmerksamkeit erlangt. Die US-Sendung <strong>\u201e60 Minutes\u201c<\/strong> berichtete ausf\u00fchrlich \u00fcber ihre Arbeit gegen Hassrede im Netz und begleitete Ermittler bei Razzien. Das sorgte in den USA f\u00fcr Aufsehen \u2013 dort gilt es f\u00fcr viele als unverst\u00e4ndlich, dass \u00c4u\u00dferungen wie Beleidigungen strafbar sein k\u00f6nnen. <strong>US-Vizepr\u00e4sident JD Vance<\/strong> kritisierte damals, die Kriminalisierung von Meinungs\u00e4u\u00dferungen belaste die transatlantischen Beziehungen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Hinter den Kulissen \u2013 Strategie von X<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Recherchen zeigen, dass X seit Monaten eine internationale Kanzlei beauftragt, um systematisch gegen Auskunftsersuchen vorzugehen. Bei deutschen Amtsgerichten legt die Kanzlei <strong>umfangreiche Schrifts\u00e4tze<\/strong> vor, in denen behauptet wird, X sei nicht auskunftspflichtig. Bislang ohne durchschlagenden Erfolg. Sollte das Verwaltungsgericht Wiesbaden jedoch zugunsten von X entscheiden, k\u00f6nnte das weitreichende Folgen f\u00fcr die Arbeit deutscher Ermittler haben.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein beispielloser Fall in Deutschland &#8211; Staatsanw\u00e4lte gehen gegen Plattform vor Die Staatsanwaltschaft G\u00f6ttingen hat ein in Deutschland bisher einzigartiges Ermittlungsverfahren er\u00f6ffnet. Verantwortliche Manager des von Elon Musk gef\u00fchrten Netzwerks X stehen im Verdacht, aktiv die Strafverfolgung zu behindern. Offiziell lautet der Vorwurf Strafvereitelung, weil X Anfragen deutscher Beh\u00f6rden systematisch blockiere. 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