{"id":5525,"date":"2024-11-15T10:51:44","date_gmt":"2024-11-15T15:51:44","guid":{"rendered":"https:\/\/aktiengurus.com\/?p=5525"},"modified":"2025-02-24T10:18:21","modified_gmt":"2025-02-24T15:18:21","slug":"philips-sammelklage-von-zehntausenden-betroffenen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/aktiengurus.com\/?p=5525","title":{"rendered":"Philips: Sammelklage von Zehntausenden Betroffenen"},"content":{"rendered":"\n<p>In Deutschland haben sich etwa 20.000 Menschen einer europaweiten Sammelklage gegen den Medizintechnikkonzern Philips angeschlossen. Ausl\u00f6ser ist ein massiver R\u00fcckruf von Atemger\u00e4ten, der im Sommer 2021 begann. Philips informierte damals dar\u00fcber, dass sich ein in den Ger\u00e4ten zur Schalld\u00e4mmung verwendeter Schaumstoff zersetzen und eingeatmet werden k\u00f6nnte. Zudem wurden in einigen Ger\u00e4ten potenziell gesundheitssch\u00e4dliche Chemikalien festgestellt. Weltweit waren \u00fcber f\u00fcnf Millionen Patienten betroffen, darunter etwa 1,2 Millionen in Europa.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Krankenkassen unterst\u00fctzen Betroffene<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Viele Betroffene erfuhren erst vor Kurzem von der M\u00f6glichkeit, sich der Sammelklage anzuschlie\u00dfen. Wie der NDR berichtet, haben Krankenkassen in den letzten Wochen ihre Versicherten angeschrieben, um sie zu informieren. \u201eSollte die Sammelklage zu einem Erfolg f\u00fchren, wird Ihnen das Schmerzensgeld ausgezahlt\u201c, hie\u00df es in einem Schreiben der AOK. Die Registrierung ist kostenfrei, und im Fall einer Niederlage entstehen keine Kosten f\u00fcr die Betroffenen. Eine italienische Kanzlei, die die Klage leitet, erh\u00e4lt im Erfolgsfall 25 Prozent des zugesprochenen Schmerzensgelds.<\/p>\n\n\n\n<p>Die deutsche Kanzlei Hemmerich &amp; Rohde, die Teil des Anwaltsnetzwerks hinter der Klage ist, best\u00e4tigte, dass sich bereits 20.000 Patienten registriert haben. Sie unterst\u00fctzt zusammen mit den Krankenkassen eine Online-Plattform zur Anmeldung.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Vorteile in Italien<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Auch Tausende Betroffene aus L\u00e4ndern wie Italien, Belgien, Spanien und Schweden haben sich der Klage angeschlossen. Italien ist f\u00fcr solche Klagen besonders vorteilhaft, da dort die Nutzung eines \u201efehlerhaften\u201c Ger\u00e4ts f\u00fcr eine Entsch\u00e4digungsforderung ausreicht. In Deutschland hingegen m\u00fcssen Betroffene konkret nachweisen, dass sie durch das Ger\u00e4t gesch\u00e4digt wurden, was den Prozess erheblich erschwert. Philips betont ebenfalls die Bedeutung dieses Nachweises.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Philips&#8217; juristische Gegenma\u00dfnahmen<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Der Schritt der Krankenkassen, ihre Versicherten \u00fcber die Klage zu informieren, wurde von Philips kritisiert. Das Unternehmen hat laut NDR rechtliche Schritte eingeleitet und eine gro\u00dfe US-Kanzlei beauftragt. Philips beantragte beim Sozialgericht M\u00fcnchen eine einstweilige Anordnung, um den Krankenkassen zu untersagen, solche Informationsschreiben weiterhin zu verschicken. Auf Anfrage erkl\u00e4rte Philips, dass laufende Verfahren nicht kommentiert w\u00fcrden. Grunds\u00e4tzlich hob der Konzern jedoch hervor, dass \u201edie bisherigen Testergebnisse keine nennenswerten Gesundheitssch\u00e4den bei den Patienten\u201c gezeigt h\u00e4tten.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Zeitdruck durch Verj\u00e4hrungsfrist<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Dominik Schirmer von der AOK Bayern \u00e4u\u00dferte sich \u00fcberrascht \u00fcber das juristische Vorgehen von Philips: \u201eWir als Krankenkasse sind es gewohnt, dass wir uns bei Problemen l\u00e4nger mit Herstellern von Medizinprodukten auseinandersetzen m\u00fcssen, aber hier will man wohl verhindern, dass wir unsere Versicherten umfassend beraten.\u201c Auch die BARMER erkl\u00e4rte, dass sie sich verpflichtet sehe, die Rechte und Sicherheit ihrer Versicherten zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Zeit dr\u00e4ngt: Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Anspr\u00fcche endet am 31. Dezember dieses Jahres. Eine Entscheidung des Sozialgerichts M\u00fcnchen \u00fcber den Antrag von Philips wird bis dahin erwartet. Das Ergebnis k\u00f6nnte entscheidend f\u00fcr die weiteren Schritte der betroffenen Patienten sein.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In Deutschland haben sich etwa 20.000 Menschen einer europaweiten Sammelklage gegen den Medizintechnikkonzern Philips angeschlossen. Ausl\u00f6ser ist ein massiver R\u00fcckruf von Atemger\u00e4ten, der im Sommer 2021 begann. Philips informierte damals dar\u00fcber, dass sich ein in den Ger\u00e4ten zur Schalld\u00e4mmung verwendeter Schaumstoff zersetzen und eingeatmet werden k\u00f6nnte. Zudem wurden in einigen Ger\u00e4ten potenziell gesundheitssch\u00e4dliche Chemikalien festgestellt. 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