Bundestag schützt Verfassungsgericht mit Reform

Bundestag schützt Verfassungsgericht mit Reform

Der Bundestag hat eine Grundgesetzänderung verabschiedet, um die Unabhängigkeit und Arbeitsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts langfristig zu sichern. Mit 600 Ja-Stimmen und 69 Gegenstimmen wurde die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit erreicht.

Zentrale Reformen im Grundgesetz verankert
Die Reform beinhaltet wesentliche Änderungen, die bisher nur im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt waren. Dazu zählen die zwölfjährige Amtszeit der Richter, ein Wiederwahlverbot sowie die Altersgrenze von 68 Jahren. Zudem wird die Anzahl von 16 Richtern und zwei Senaten nun im Grundgesetz festgeschrieben.

Um Blockaden bei der Richterwahl zu verhindern, wird ein Ersatzmechanismus eingeführt. Wenn keine Zwei-Drittel-Mehrheit erzielt wird, geht das Wahlrecht vom Bundestag auf den Bundesrat über – oder umgekehrt.

Breite Zustimmung, aber auch Kritik
Die Mehrheit der Parteien, darunter SPD, Union, Grüne, FDP und Die Linke, unterstützte die Reform. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte, die Änderungen seien notwendig, um die Demokratie gegen Angriffe zu wappnen. Sie erinnerte an das Scheitern der Weimarer Republik: „Damals wurden Institutionen nicht ausreichend geschützt.“

Gegenwind kam von der AfD und dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Stephan Brandner (AfD) kritisierte die Reform scharf und sprach von einem „Altparteienkartell“. Grünen-Politiker Konstantin von Notz entgegnete: „Ihre Nähe zu antidemokratischen Kräften ist unerträglich.“

Schutz vor politischem Einfluss
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Geschäftsordnungsautonomie des Gerichts. Auch bleibt ein Richter bis zur Wahl seines Nachfolgers im Amt, um die Funktionsfähigkeit des Gerichts sicherzustellen. Die Reform zielt darauf ab, das Verfassungsgericht gegen Einflussnahme in politisch instabilen Zeiten zu schützen.

Nächste Station: Bundesrat
Die Reform geht nun zur Abstimmung in den Bundesrat. Eine Zustimmung gilt als sicher, da die Ländervertreter bereits einer Fristverkürzung zugestimmt haben.

Diese Reform unterstreicht die Bedeutung des Bundesverfassungsgerichts als unabhängige Instanz und soll sicherstellen, dass es auch in Zukunft seiner Rolle als Hüter der Verfassung gerecht werden kann.

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