Der deutsche Schuhhersteller Birkenstock musste im Rechtsstreit mit dem Discounter Aldi um das Design einer Sandale eine weitere Niederlage hinnehmen. Das Oberlandesgericht München wies die Berufung von Birkenstock ab und bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz. Das Urteil fiel zugunsten von Aldi aus, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte.
Streit um Sandale mit großer Schnalle
Der Konflikt drehte sich um eine Sandale aus dem Sortiment von Aldi, deren Design mit einer auffälligen Schnalle Birkenstock als zu ähnlich zu seinen eigenen Modellen betrachtete. Birkenstock hatte umfassende Ansprüche geltend gemacht, darunter Unterlassungsansprüche, die Offenlegung von Verkaufszahlen, Schadensersatzforderungen sowie den Rückruf und die Vernichtung der strittigen Produkte.
Der Schuhhersteller begründete seine Klage mit der Verletzung von Design- und Wettbewerbsrechten. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Es entschied, dass das Design der Aldi-Sandale keine ausreichende Ähnlichkeit mit den Birkenstock-Produkten aufweise, um die Ansprüche zu rechtfertigen.
Gericht betont klare Abgrenzung
Ein Sprecher des Gerichts erklärte: „Die Unterschiede in der Gestaltung und der Zielgruppe der Produkte sind eindeutig. Eine Verwechslungsgefahr besteht nicht.“ Damit konnte Aldi auch in zweiter Instanz die Vorwürfe zurückweisen. Lediglich bei der Verteilung der Verfahrenskosten kam es zu geringfügigen Änderungen, die den Ausgang des Hauptverfahrens jedoch nicht beeinflussten.
Auswirkungen auf Birkenstock
Für Birkenstock bedeutet dieses Urteil nicht nur einen finanziellen Rückschlag, sondern auch einen Rückschlag im Bemühen, die Einzigartigkeit seiner Marke zu schützen. Angesichts der zunehmenden Konkurrenz durch preisgünstige Alternativen auf dem Markt wird der Druck auf den Traditionshersteller größer.
Ein Unternehmenssprecher von Birkenstock äußerte sich enttäuscht: „Wir bedauern die Entscheidung des Gerichts und prüfen weitere Schritte. Der Schutz unseres Designs bleibt für uns von zentraler Bedeutung.“ Aldi hingegen begrüßte das Urteil und betonte, dass das eigene Sortiment stets auf die Bedürfnisse der Kunden abgestimmt werde.
Der Rechtsstreit zeigt, wie herausfordernd es für Markenhersteller ist, ihre Designs im hart umkämpften Markt zu verteidigen. Das Urteil des Oberlandesgerichts München unterstreicht die Bedeutung klarer Abgrenzungen bei der Gestaltung von Produkten, um rechtliche Konflikte zu vermeiden. Ob Birkenstock weitere rechtliche Schritte plant, bleibt vorerst unklar.