BGH: Kunden können Gebühren zurückfordern

BGH: Kunden können Gebühren zurückfordern

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut zugunsten von Bankkunden entschieden. Gebühren, die ohne ausdrückliche Zustimmung erhoben wurden, können auch nach längerer Zeit zurückgefordert werden. Dieses Urteil betrifft viele Kunden, da zahlreiche Banken in den letzten Jahren ihre Preise erhöht haben.

Gebühren ohne Zustimmung unzulässig

Bereits 2021 hatte der BGH entschieden, dass Banken und Sparkassen Gebührenerhöhungen nur mit der aktiven Zustimmung ihrer Kunden vornehmen dürfen. Bisher hatten viele Institute Stillschweigen als Zustimmung gewertet, was vom Gericht als rechtswidrig eingestuft wurde. Nun klärte der BGH, dass betroffene Kunden auch Jahre später unrechtmäßige Gebühren zurückfordern können.

Der Fall im Fokus

Ein Kunde klagte gegen seine Sparkasse, die ab 2018 Gebühren für ein zuvor kostenloses Girokonto verlangte, ohne seine aktive Zustimmung einzuholen. Erst 2021 forderte er die Rückzahlung der gezahlten Gebühren. Während die Vorinstanz die Klage aufgrund einer vermeintlichen dreijährigen Verjährungsfrist abwies, entschied der BGH nun, dass diese Frist hier nicht gilt. Der Kläger erhielt die vollen 192 Euro zurück.

Was bedeutet das für Kunden?

Das Urteil stärkt die Rechte von Millionen Bankkunden. Sie können Gebühren, die ohne Zustimmung erhoben wurden, nun auch nachträglich beanstanden. „Es ist grundsätzlich in Ordnung, dass Banken Gebühren für Konten verlangen“, erklärt Christian Urban von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Doch solche Änderungen müssen transparent und rechtlich korrekt erfolgen.

Optionen für Kunden

Wer mit gestiegenen Gebühren unzufrieden ist, hat mehrere Möglichkeiten: Man kann die neuen Preise akzeptieren, das Konto kündigen oder die Zustimmung verweigern. Bei einer Weigerung riskiert man jedoch, dass die Bank den Vertrag kündigt. Kunden sollten zudem prüfen, ob ein anderes Kontomodell besser zu ihren Bedürfnissen passt und eventuell Kosten spart.

Rückforderungen bislang selten

Obwohl der BGH bereits 2021 ein verbraucherfreundliches Urteil fällte, haben bislang nur 11 Prozent der Kunden ihre Ansprüche geltend gemacht. Eine Verivox-Umfrage zeigt, dass 40 Prozent der Bankkunden höhere Kontogebühren zahlen, ohne diese bisher infrage zu stellen. Das aktuelle Urteil dürfte jedoch mehr Verbraucher ermutigen, aktiv zu werden und zu viel gezahlte Beträge zurückzufordern.

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